Moral oder Gesetz?

Wie kann jüdischen Eigentümern, denen im Zuge der nationalsozialistischen Verbrechen Kunstgegenstände geraubt und abgepresst wurden, Gerechtigkeit widerfahren? Als sich die Holocaust-Konferenz in Washington 1998 auf elf Grundsätze zum Umgang mit NS-Raubkunst einigte, schien ein Durchbruch in dieser Frage gelungen.

Zehn Jahre später, so das Ergebnis einer internationalen Fachtagung in Berlin, fällt die Bilanz ernüchternd aus. Ein Tagungsbericht für das Feuilleton der taz.